MwSt-Rechner: Mehrwertsteuer berechnen
So rechnest du die Mehrwertsteuer aus
MwSt. hinzurechnen (netto → brutto): Nettobetrag × 1,19 = Bruttobetrag. Beispiel: 100,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. (19,00 €) = 119,00 € brutto. Mit 7 %: 50,00 € netto zzgl. 7 % MwSt. (3,50 €) = 53,50 € brutto.
MwSt. herausrechnen (brutto → netto): Bruttobetrag ÷ 1,19 = Nettobetrag; die MwSt. ist die Differenz. Beispiel: 119,00 € brutto ÷ 1,19 = 100,00 € netto und 19,00 € MwSt. Bei 7 %: 107,00 € ÷ 1,07 = 100,00 € netto und 7,00 € MwSt.
Ein häufiger Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen. 119 € − 19 % ergibt 96,39 €, nicht 100 €. Der MwSt.-Anteil im Bruttobetrag ist 19/119 (rund 15,97 %) bzw. bei 7 % 7/107 (rund 6,54 %).
Mit „Mehrere Posten“ trägst du Rechnungspositionen mit eigenem Steuersatz ein. Der Rechner addiert die Posten je Steuersatz, rechnet die MwSt. einmal pro Steuersatz und zeigt Netto, MwSt. und Brutto je Satz und insgesamt – wie die Steueraufstellung einer Rechnung.
Wann gelten 19 % und wann 7 %?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Den ermäßigten Satz von 7 % gibt es nur für die Umsätze, die § 12 Abs. 2 UStG aufzählt. Dazu gehören zum Beispiel:
- viele Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Gemüse sowie Bücher und Zeitungen (Anlage 2 zum UStG)
- Speisen in Restaurants und beim Catering – seit dem 1. Januar 2026; Getränke bleiben bei 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
- Bahnfahrten sowie Bus, Taxi und Fähre innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 Kilometer (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)
- kurzfristige Übernachtungen in Hotels und Pensionen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)
- Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG)
Runden auf den Cent
Der Rechner rundet jedes Ergebnis auf den Cent, ab einem halben Cent wird aufgerundet. Beim Herausrechnen wird zuerst der Nettobetrag gerundet; die MwSt. ist der Rest, damit Netto + MwSt. immer genau den eingegebenen Bruttobetrag ergibt.
Bei mehreren Posten wird je Steuersatz einmal auf die Summe gerundet. Manche Rechnungsprogramme runden dagegen jeden Posten einzeln – dann kann die Summe um einen oder wenige Cent abweichen.
0 %: Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt ein Steuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Diesen und andere Sätze, etwa aus dem Ausland, kannst du unter „Anderer Satz“ eingeben.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Wie rechne ich 19 % MwSt. aus dem Bruttobetrag heraus?
Teile den Bruttobetrag durch 1,19, dann hast du den Nettobetrag. Die MwSt. ist Brutto minus Netto. Beispiel: 238,00 € ÷ 1,19 = 200,00 € netto, die MwSt. beträgt 38,00 €.
Wie rechne ich 19 % auf einen Nettobetrag auf?
Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19. Beispiel: 250,00 € × 1,19 = 297,50 € brutto; darin stecken 47,50 € MwSt. Für 7 % rechnest du mit 1,07.
Wann gelten 19 % und wann 7 % MwSt.?
19 % ist der Regelsteuersatz. 7 % gilt nur für die Umsätze in § 12 Abs. 2 UStG, etwa viele Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Speisen im Restaurant (seit dem 1. Januar 2026, ohne Getränke), Bahnfahrten, den Nahverkehr und kurzfristige Übernachtungen. Im Zweifel hilft der Blick in § 12 UStG oder die Frage an deine Steuerberatung.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Deutschland?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG).
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer (Umsatzsteuergesetz, UStG); „Mehrwertsteuer“ ist der im Alltag übliche Name für dieselbe Steuer.
Warum weicht meine Rechnung um einen Cent ab?
Weil gerundet wird. Dieser Rechner rundet auf den Cent und bei mehreren Posten einmal je Steuersatz. Rundet ein Programm jeden Posten einzeln, kann die Summe um ein paar Cent abweichen.
Werden meine Beträge gespeichert oder gesendet?
Nein. Die Berechnung läuft nur in deinem Browser. Beträge und selbst eingegebene Steuersätze landen weder in der Adresse noch in der Statistik; die Statistik zählt nur Aktionen wie Hinzu- oder Herausrechnen und welcher der vorgegebenen Sätze gewählt wurde.
Quellen
Die Steuersätze haben wir in den amtlichen Texten nachgelesen. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Geprüft am 9. Oktober 2026.
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Steuersätze – gesetze-im-internet.de
- UStG, Anlage 2 (Gegenstände mit ermäßigtem Steuersatz) – gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 zum ermäßigten Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1. Januar 2026 (PDF)