Mutterschutzrechner
Deine Angaben
Dein Mutterschutz
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
So wird gerechnet
- Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. (§ 3 MuSchG)
- Nach der Geburt dauert er 8 Wochen, bei Frühgeburten und Mehrlingen 12 Wochen. Wird innerhalb von 8 Wochen eine Behinderung des Kindes festgestellt, verlängert er sich auf Antrag auf 12 Wochen. (§ 3 MuSchG)
- Kommt das Kind früher, werden die Tage, die vor der Geburt nicht genutzt wurden, hinten angehängt. Kommt es später, beginnt die Zeit nach der Geburt trotzdem erst mit der Geburt. (§ 3 MuSchG)
- Der Tag der Geburt zählt zusätzlich: Normalerweise sind es 42 + 1 + 56 = 99 Tage. (§ 24i SGB V)
- Nach einer Fehlgeburt ab der 13. SSW gibt es seit dem 01.06.2025 eine Schutzfrist von 2 Wochen, ab der 17. SSW 6 Wochen und ab der 20. SSW 8 Wochen. Ab der 24. SSW (ab 23+0) oder ab 500 g Geburtsgewicht liegt rechtlich eine Totgeburt vor: Dann gilt der Mutterschutz wie nach einer Geburt, aber ohne Verlängerung auf 12 Wochen. (§ 3 MuSchG, BMFSFJ)
- Mutterschaftsgeld: Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 € pro Tag, der Arbeitgeber zahlt die Differenz zu deinem durchschnittlichen Nettogehalt. Wer privat oder familienversichert ist, bekommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig bis zu 210 €. (§ 19 MuSchG, § 20 MuSchG, § 24i SGB V)
- Das Ergebnis ist eine Orientierung. Maßgeblich sind die ärztliche Bescheinigung, dein Arbeitgeber und deine Krankenkasse.
Häufige Fragen zum Mutterschutz
Wann beginnt der Mutterschutz?
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, den deine Ärztin, dein Arzt oder deine Hebamme bescheinigt. Bei einem Termin am 15.03.2027 ist das Montag, der 01.02.2027. (§ 3 MuSchG)
Welcher Tag ist mein letzter Arbeitstag?
Der Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes. Fällt er auf ein Wochenende und du arbeitest von Montag bis Freitag, ist es der Freitag davor. Resturlaub kannst du vorher nehmen – wie, sprichst du mit deinem Arbeitgeber ab.
Zählt der Tag der Geburt zum Mutterschutz?
Ja, er kommt zu den 6 Wochen davor und den 8 Wochen danach hinzu. Darum dauert der Mutterschutz normalerweise 99 Tage, und für diese 99 Tage gibt es Mutterschaftsgeld. (§ 24i SGB V)
Was passiert bei einer Frühgeburt oder bei Zwillingen?
Dann dauert der Mutterschutz nach der Geburt 12 statt 8 Wochen. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin, werden die nicht genutzten Tage vor der Geburt zusätzlich angehängt. Ob eine Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzes vorliegt, bescheinigt die Ärztin oder der Arzt – nicht jede Geburt vor dem Termin zählt dazu. (§ 3 MuSchG, BMFSFJ)
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
Gesetzlich Versicherte bekommen von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Tag, den Rest bis zu deinem durchschnittlichen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber. Beispiel: 2.000 € netto im Monat sind 66,67 € pro Tag – 13 € von der Krankenkasse und 53,67 € vom Arbeitgeber. (§ 24i SGB V, § 20 MuSchG, BMFSFJ)
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Seit dem 01.06.2025 ja, ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen und ab der 20. Woche 8 Wochen. Ob du die Schutzfrist nimmst, entscheidest du selbst; sie gilt, wenn du deinen Arbeitgeber informierst. Ab der 24. Woche (ab 23+0) oder ab 500 g Geburtsgewicht liegt rechtlich eine Totgeburt vor – dann gilt der Mutterschutz wie nach einer Geburt, aber ohne Verlängerung auf 12 Wochen. (§ 3 MuSchG, BMFSFJ)